223. Tipp: Wie Sie bis zu 50.000 Euro von der Sozialversicherung zurückholen !

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Haben Sie einen Arbeitsvertrag mit Ihrem Ehepartner geschlossen und fleißig Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung eingezahlt?

Dann bekommen Sie jetzt die einmalige Chance, Ihr Geld aus den maroden öffentlichen Kassen zu retten!

Denn was Sie später an Sie (bzw. Ihren Ehepartner) zurückfließt, liegt in der Hand der jeweils regierenden Politiker!

Die Chance öffnet sich durch das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 28.04.1987 (AZ 12 RK 47/85). Zitat: „die Versicherungspflicht kann nicht aus der tatsächlichen Beitragsentrichtung abgeleitet werden“.

Was heißt das?

Die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen allein begründet keinen Leistungsanspruch !!!

Was nützen dann die vielen Einzahlungen, wenn Sie im Ernstfall doch kein Geld bekommen würden?
Nichts! Es ist rausgeschmissenes Geld in ein Fass ohne Boden.


Wie können Sie Ihren Leistungsanspruch retten und sichern?

Durch das Statusfeststellungsverfahren gemäß § 28h Abs.2 SGB IV.

Wer kein Statusfeststellungsverfahren mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid vorweisen kann, hat keine Rechtssicherheit. Und sieht im Ernstfall nie Geld.

Wenn Sie schon immer eher Mitunternehmer(in) als abhängig Beschäftigte(r) waren, wird der Sozialversicherungsträger die ausdrückliche Beanstandung der Rechtswirksamkeit der Beiträge aussprechen.

Damit steht der Rückerstattung nichts mehr im Wege. Sie erhalten wenigstens Ihre Beiträge zurück, die Sie geleistet haben. Bis zu 50.000 Euro!


Beispiel

Stellen Sie sich einmal vor, Ihr Unternehmen (= Arbeitgeber) rutscht in die Insolvenz, weil ein großer Auftrag einfach zu spät bezahlt wird. Zum Beispiel, weil die Gemeindeverwaltung oder der Staat seine Rechnungen nicht pünktlich bezahlt.

Weil Sie kein Statusfeststellungsverfahren mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid vorweisen können, leitet der Insolvenzverwalter ein solches Verfahren ein. Auf Ihre Kosten!
Damit verfolgt er das Ziel, rückerstattungsfähige Beiträge zur Masse zu ziehen und an die Gläubiger auszukehren.
Sie dürfen dann zusehen, wie Ihre Altersversorgung und das Arbeitslosengeld „den Bach runter gehen“.


WAS IST ZU TUN ?

Wenn Familienangehörige im Unternehmen mitarbeiten:

1. Schützen Sie Ihre Rentenansprüche vom Zugriff Fremder.

2. Holen Sie Ihr Geld zurück, bevor es ein Konkursverwalter, Gläubiger, etc. tut

3. Leiten Sie – mit unserer Hilfe – die Prüfung der Arbeitnehmereigenschaft ein! E-Mail genügt! Schreiben Sie: „Ja, ich möchte mehr wissen über die Absicherung meiner Ansprüche und wie ich bis zu 50.000 Euro von der Sozialversicherung zurückhole!“


Ich leite Ihre Anfrage an einen erfahrenen Spezialisten in Deutschland weiter, mit dem ich auf diesem Spezialgebiet kooperiere. Er setzt sich dann unverbindlich und kostenlos direkt mit Ihnen in Verbindung.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Strategiedoktor
Horst D. Deckert
http://www.strategie.com


P.S.: Machen Sie zu wenig Umsatz? Bleibt unterm Strich noch genug übrig? Rufen Sie mich an: 0034-606551781 oder senden Sie mir eine Mail.

Horst D. Deckert

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