231. Tipp: Gleichbehandlungsgesetz – Klagewelle kommt auf die Unternehmen zu

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Die automatische Arbeitsbeschaffung für Rechtsanwälte auf EU-Ebene funktioniert. Der Haufe-Verlag teilt mit:

„Die Aktenstapel mit frischen Diskriminierungsfällen in den Anwaltskanzleien werden mit jedem Tag höher“, so beschreibt das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe die Situation nach Inkrafttreten des AGG.

Berichtet wird…

…von Pseudo-Bewerbern, denen es nur darum geht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen,

…von den Schwierigkeiten der Betriebe, Antidiskriminierungsbeauftragte zu ernennen und

…von zahlreichen Fallstricken, die sich aus einem Bewerbungsgespräch ergeben können.

Erste Klagen sind bereits eingereicht, weitere sind in Vorbereitung.

Unternehmer sind daher gut beraten, sich gründlich mit dem AGG und den betrieblichen Auswirkungen zu beschäftigen.

Fakt ist: Das neue AGG bringt drei neue Pflichten mit sich, bei denen Sie sich keine Nachlässigkeiten erlauben dürfen!


1. Schulungspflicht – nach § 12 Abs. 2 AGG

Im Streitfall müssen Sie für diskriminierendes Verhalten ihrer Beschäftigten zahlen!
Die möglichen Stolperfallen sind vielfältig: Betriebsvereinbarungen, Stellenanzeigen, Bewerberinterviews – selbst alltägliche Kantinengespräche können betroffen sein.
Gehen Sie hier kein Risiko ein. Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Schulungspflicht nach §12 Abs. 2 AGG und sind somit bei Streitfällen rechtlich bestmöglich abgesichert.


2. Aushangpflicht – nach § 12 Abs. 5 AGG

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer über bestimmte Arbeitsgesetze und -verordnungen in ihrer aktuellen Fassung zu informieren.
Bei Missachtung der Aushangpflicht drohen nicht nur empfindliche Geldbußen durch die Aufsichtsbehörde. Die Zuwiderhandlung kann jetzt auch zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen. Denn:

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist nach § 12 Abs. 5 AGG aushangpflichtig! Der Aushang der Broschüre – z.B. am schwarzen Brett – genügt und Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Verpflichtungen!


3. Sorgfaltspflicht – nach § 12 Abs. 1 AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz setzt speziell Personalverantwortliche in Unternehmen massiv unter Zugzwang.
Fakt ist: Nirgendwo birgt das neue AGG mehr Risiken als im Personalbereich.
So kann die Missachtung der zahlreichen Regelungen und Pflichten sehr schnell sehr teuer werden!



Was ist zu tun?

Mit den neuen „Haufe AGG E-Learning“-Lernprogrammen erfüllen Sie Ihre Pflichten vermutlich am einfachsten.
Mit speziellen Versionen für Vorgesetzte und Mitarbeiter führen Sie Ihre AGG-Schulungen bedarfsgerecht, kostengünstig und mit geringem Aufwand durch.


Beispiele:

Lernprogramm für Vorgesetzte:

Kapitel 1: Respektvoller Umgang im Arbeitsumfeld.
Kapitel 2: Die 8 geschützten Merkmale
Kapitel 3: Welche Formen der Diskriminierung gibt es?
Kapitel 4: Korrekte Stellenausschreibung
Kapitel 5: Korrektes Bewerbungsverfahren
Kapitel 6: Anordnen und entscheiden
Kapitel 7: Umgang mit Diskriminierungsbeschwerden
Kapitel 8: Diskriminierung geht uns alle an!
Abschluss-Test und Teilnahmezertifikat
Lerndauer: ca. 90 Minuten



Lernprogramm für Mitarbeiter:

Kapitel 1: Respektvoller Umgang im Arbeitsumfeld
Kapitel 2: Die acht geschützten Merkmale
Kapitel 3: Welche Formen der Diskriminierung gibt es?
Kapitel 4: Diskriminierung geht uns alle an!
Abschluss-Test und Teilnahmezertifikat.
Lerndauer: ca. 30 Minuten



Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen:

Beispiel: Haufe.de

AGG E-Learning für Vorgesetzte
bis 5 Vorgesetzte 480,- EUR
bis 10 Vorgesetzte 680,- EUR
bis 25 Vorgesetzte 1.400,- EUR
bis 50 Vorgesetzte 1.800,- EUR
bis 100 Vorgesetzte 2.800,- EUR
bis 150 Vorgesetzte 3.300,- EUR
> 150 Vorgesetzte auf Anfrage


AGG E-Learning für Mitarbeiter
bis 25 Mitarbeiter 540,- EUR
bis 50 Mitarbeiter 980,- EUR
bis 100 Mitarbeiter 1.800,- EUR
bis 250 Mitarbeiter 2.700,- EUR
bis 500 Mitarbeiter 3.600,- EUR
bis 750 Mitarbeiter 4.200,- EUR
bis 1000 Mitarbeiter 4.800,- EUR
> 1000 Mitarbeiter auf Anfrage


Tipp: Testen Sie zuerst die kostenlosen Demoversionen!


Erkundigen Sie sich als Zwangsmitglied bei Ihrer IHK, Handwerkskammer, etc. Vielleicht werden dort preiswertere Lösungen angeboten.



Was ist noch zu tun?

Der Fallensteller-Staat Deutschland ist über die Vorgaben der EU weit hinaus gegangen und hat ein Gesetz erlassen, das ganz besonders den kleinen und mittelständischen Unternehmen zu schaffen macht. Eines von unzähligen sinnlosen Gesetzen, die niemand braucht. Nur Bürokraten und Politiker können so einen weltfremden Schwachsinn ersinnen.

Im Endeffekt ist es nichts anderes als eine automatische Arbeitsbeschaffung für Rechtsanwälte. Tipp: Denken Sie doch mal vor der nächsten Wahl darüber nach, ob wir so viele Rechtsanwälte in unseren Parlamenten benötigen!

Hand auf’s Herz, wie lange wollen Sie sich das alles noch gefallen lassen?

Wie lange wollen Sie sich diesen Staat noch leisten?

Können Sie sich diesen Staat überhaupt noch leisten?

Wollen Sie sich wirklich auch noch dafür abstrafen lassen, dass Sie neue Mitarbeiter einstellen?

Wäre es nicht sinnvoll, andere „Arbeitsmodelle“ zu praktizieren?

Machen Sie es doch wie die Großen.

Strukturieren Sie Ihren Betrieb so um, dass Sie dass AGG und weitere sinnlose Gesetze nicht mehr betreffen. Lassen Sie Ihren Fallensteller-Staat „auflaufen“.

Das AGG ist ja nicht das Ende der sinnlosen Gesetzesflut. Ein guter Indikator ist, die in den Parlamenten am stärksten vertretenen Berufsgruppen, Verbände, Lobbyisten und Parasiten zu betrachten. Dann
können Sie erahnen, was nach der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte kommt und welche dieser „Gruppierungen“ als nächste die Hand aufhalten und entsprechend „bedient“ werden.


Wundern Sie sich nicht, wenn Kleinbetriebe eines Tages dazu verpflichtet werden, mindestens einen Schwulen einzustellen; größere Unternehmen natürlich entsprechend mehr. Denn auch die Schwulen sind neben den Beamten, Gewerkschaftlern, Lehrern und Rechtsanwälten so eine Gruppierung, die in den Parlamenten überrepräsentiert sind.

Können Sie sich dieses staatliche Ausbeutungs-System noch leisten?

Oder sollten Sie besser aus Ihrem Unternehmen ein lukratives Geschäft machen, das gegen diesen Fallensteller-Staat immun ist?

Halbherzige Versuche reichen allerdings nicht, denn Ihr Fallensteller-Staat zieht die Daumenschrauben an. Wie stark, das erfahren Sie bald im nächsten Tipp.

Denken Sie mal darüber nach!

Wenn Sie zu dem Ergebnis gekommen sind, dass es jetzt Zeit wäre, Ihr Geschäft auf höhere Erträge umzustellen, dann rufen Sie mich einfach an.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Strategiedoktor
Horst D. Deckert
http://www.strategie.com


P.S.: Machen Sie zu wenig Umsatz? Bleibt unterm Strich noch genug übrig? Rufen Sie mich an: 0034-606551781 oder senden Sie mir eine Mail.

Horst D. Deckert

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