235. Tipp: Englisches Handelsregister (Companies House) verpfeift Limited-Gründer ans deutsche Finanzamt

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Als Unternehmer Xaver Fischer (Name geändert) einen Brief seines Finanzamts öffnete, wurde ihm schwarz vor Augen. Da stand schwarz auf weiß:


XYZ Limited

Neugründung Ihrer Kapitalgesellschaft


Sehr geehrte Damen und Herren,

Anbei erhalten Sie den Fragebogen zur Gründung einer Kapitalgesellschaft, den Sie bitte ausgefüllt bis spätestens 20.11.2006 an das Finanzamt zurücksenden.

Außerdem bitte ich um Übersendung folgender Unterlagen:


– eine Ablichtung des Gesellschaftsvertrages

– eine Ablichtung der Gewerbeanmeldung

– eine Ausfertigung der Eröffnungsbilanz

– Protokolle der Gesellschafterversammlung

– Liste der Gründungsgesellschafter mit vollständigem Namen und Anschrift

– eine Ausfertigung der Geschäftsführeranstellungsverträge

– eine Ablichtung des britischen Handelsregisterauszuges

– eine Ablichtung des deutschen Handelsregisterauszuges

– Mietverträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

– Musterbriefkopf


Ich weise Sie darauf hin, dass Sie gemäß §§ 90, 93, 97, 137, 138, 149 ff.
der Abgabenordnung zur Mitwirkung verpflichtet sind.



— Ende des freundlichen Schreibens des Finanzamtes —


TATSACHE IST:

Das englische Handelsregister (Companies House) versendet Kontrollmitteilungen an Ihr deutsches Finanzamt, sollten Sie auf die glorreiche Idee gekommen sein oder noch kommen, eine englische Ltd. auf Ihren Namen zu gründen und „vergessen“, diese gleich dem Finanzamt zu melden.

Andere Länder werden folgen!



WAS IST ZU TUN?


Wer heute noch meint, er kann im Ausland einfach Firmen unter seinem Namen anmelden, ohne entdeckt zu werden, dem ist nicht zu helfen.

Ebenso, wer sich jemand anvertraut, der sein Geld nur mit Firmengründungen verdient. Es bringt einfach unterm Strich nichts, wenn Gründungsagenturen Ihre Firma als Massengeschäft gründen und von Ihren Zielen – und wie Sie diese am besten, legal und risikolos erreichen – keine Ahnung haben. Lassen Sie sich von Profis beraten,


…die Sie auch in Strategie, Marketing und Taktik umfassend beraten können

…die über mindestens 10 Jahre Erfahrung im Ausland besitzen

…die für Sie die passende Firma gründen, verwalten und betreuen

…die sich nicht zwischen Ihnen und Ihren notwendigen Beratern positioniern, und überall mitkassieren, das heißt,

…die Ihnen renommierte, einheimische Profis (Notare, Anwälte, Steuerberater, usw.) vor Ort zur Verfügung stellen, die Deutsch sprechen und mit denen Sie direkt zusammenarbeiten können.


Wir leben nicht von Firmengründungen und machen das seit Jahren ausschließlich für unsere Beratungskunden.

Dazu ist es erforderlich, dass wir uns in Palma de Mallorca oder woanders treffen, da ich Ihnen diese Beratung in Deutschland nicht anbieten darf.

Der deutsche Staat will Sie davor schützen, dass Sie ihm keine Steuern mehr bezahlen müssen 😉

Im Rahmen der Tätigkeit meiner spanischen Firma und auf spanischem Boden ist das hingegen kein Problem. Der Flug ist billiger als wenn wir uns in Deutschland treffen.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Strategiedoktor
Horst D. Deckert
http://www.strategie.com


P.S.: Machen Sie zu wenig Umsatz? Bleibt unterm Strich noch genug übrig? Rufen Sie mich an: 0034-606551781 oder senden Sie mir eine Mail.

Horst D. Deckert

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Horst D. Deckert

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