287. Tipp: GmbH auf Raten: Die “Mini-GmbH” bzw. “Ein-Euro-Firma” ist eine Falle!

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Die Unternehmergesellschaft (UG), auch Ein-Euro-GmbH oder Mini-GmbH genannt, ist eine weitere Falle, die der Gesetzgeber Unternehmensgründern stellt. Langfristig ist die UG eine klassische GmbH. Mit allen Risiken.

Stellen Sie sich vor: Ein Unternehmensgründer hat eine gute Idee, aber wenig Kapital. Mit nur 1 Euro kann er sich nun selbstständig machen. Auf dem Papier.

Die Realität sieht so aus:

Das Geld, das der Gründer hoffentlich mit seiner „GmbH auf Raten“ verdient, muss er sofort ins Stammkapital stecken! Er ja nur eine klassische „GmbH auf Raten“ gegründet. Man könnte auch „GmbH für Arme“ dazu sagen. Bis nämlich das Stammkapital einer klassischen GmbH in Höhe von 25000 Euro erreicht ist, muss der Unternehmer 25% seines Gewinns abgeben! Und dann kann die UG in eine klassische GmbH umgewandelt werden.

Wozu soll dieser risikoreiche Schwachsinn gut sein? Das kann ich Ihnen sagen. Der Staat braucht Geld, um die Pleite-Banken und die Staats-Pleite zu finanzieren. Das geht nur mit dem Geld, das im Mittelstand verdient wird. Wo soll es sonst herkommen? Deshalb muss man immer noch kompliziertere Gesetze einführen, damit möglichst viele und hohe Geldstrafen kassiert werden können. Das GmbH-Recht ist inzwischen so kompliziert und risikoreich, dass nur noch auf GmbH-Recht spezialisierte Rechtsanwälte einen Überblick haben. Ich kenne kein Land, in dem es ein so kompliziertes und unternehmerfeindliches Rechtssystem gibt, wie in Deutschland.

Der Gesetzgeber will mit dieser Totgeburt den Zulauf zur britischen Limited (Ltd.) und zu anderen, besseren EU-Rechtsformen stoppen. Mit dieser auf tönernen Füßen stehenden „Beamten-GmbH“ hat sich die deutsche Politik nur lächerlich gemacht.


Mein Rat:

Gründen Sie keine GmbH!
Gründen Sie keine UG (Unternehmergesellschaft)!
Wenn Sie bereits eine GmbH haben:
Wechseln Sie in eine Rechtsform, mit der Sie ein für allemal die Erbschaftsteuer sparen!



Was Ihnen Ihr deutscher Steuerberater nicht verrät:

Was ist für mich die beste Rechtsform?

Vergleichen Sie selbst!


Spanisches Recht

Die spanische S.L. bietet dem Gründer am meisten Freiheit:

Stammkapital: 3.006 EUR

Stammkapital wird vom Gründer bereitgestellt:
Das Kapital wird vor dem Notartermin auf das Firmenkonto eingezahlt und kann nach Eintragung ins Handelsregister (10 – 20 Arbeitstage später) voll verwendet werden. Die Gründungskosten belaufen sich bei seriösen Gründungshelfern auf 1.500 EUR.


Stammkapital wird nicht vom Gründer bereitgestellt:
Wer kein Stammkapital einzahlen will, übernimmt eine bereits fertige S.L. zum Komplettpreis von 1.800 EUR.


Steuernummer + USt-ID-Nummer:
Die Steuernummern gibt es sofort nach dem Notartermin. Die Firma kann ist international sofort handlungsfähig.


Steuern:
Hohe steuerliche Absetzungsmöglichkeiten.
Die tatsächlich zu zahlenden Steuern sind sehr niedrig.
Praktisch keine Gewerbesteuer.
Praktisch keine Betriebsprüfungen.


Niederlassung oder Repräsentanz in Deutschland und anderen EU-Ländern:
Kein Problem. Hier ist jedoch eine individuelle Beratung durch einen spanischen Steuerberater notwendig, die jedoch in obigen Gründungskosten enthalten ist.


Bürokratie:
Minimale Bürokratie, keine Abzocke durch den Staat.


Krankenversicherung:
Sehr niedrige Beiträge zur Krankenversicherung!


Darauf kommt es an! Alleine mit den Einsparungen bei Ihrer Krankenversicherung hat sich die S.L.-Gründung innerhalb weniger Monate finanziert!


Britisches Recht

Weit weniger Vorteile als die S.L. bietet Ihnen eine englische Limited. Doch die Limited ist in jeder Beziehung besser als die GmbH oder die neuerdings von deutschen Beamten und Politikern ersonnene GmbH auf Raten. Mehr als 40.000 Limited-Gründungen in Deutschland sind der Beweis.


Was ist zu tun?

Ob Sie nun eine Limited gründen, oder eine S.L., das müssen Sie entscheiden.

Limited-Gründungsanbieter gibt es einige in Deutschland. Das Problem: Ihr Steuerberater wird versuchen Sie zu überreden nichts zu verändern. Oder er rät Ihnen zur GmbH, ohne Sie über die Risiken zu informieren. Er muss ja schließlich auch leben.

Bei einer spanischen S.L. kann ich Sie aus langjähriger Erfahrung mit dieser Rechtsform beraten. Und ich kann für Sie die komplette Gründung übernehmen. Sie zahlen nur meine Selbstkosten, weil ich nicht von Firmengründungen lebe.

Außerdem gibt es Möglichkeiten die Erbschaftsteuer sowohl in Spanien, als auch in Deutschland legal auszuhebeln. Wie das geht, sagt Ihnen mein spanischer Steuerberater. Das wichtigste ist: KEINE GMBH, KEINE UG!

Wollen Sie wissen, wie Sie Ihr Einkommen mit einer anderen Rechtsform mühelos erhöhen? Dann rufen Sie mich an!


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Strategiedoktor
Horst D. Deckert
http://www.strategie.com


P.S.: Machen Sie zu wenig Umsatz? Bleibt unterm Strich noch genug übrig? Rufen Sie mich an: 0034-606551781 oder senden Sie mir eine Mail.

Horst D. Deckert

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Horst D. Deckert

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