220. Tipp: Kontoabrufverfahren der Finanzämter jetzt Europaweit ! (Tipp vom 03.04.2006)

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Mit dem Kontoabrufverfahren findet das Finanzamt seit 1. April 2005 heraus, bei welchen Banken Sie in Deutschland Konten und Depots unterhalten. Anschließend können gezielt Kontenbewegungen und Kontostände ermittelt werden.

Seit 2. Februar 2006 kann dies das Deutsche Finanzamt auch in Österreich und in anderen EU-Staaten. Und bald funktioniert das auch in Luxemburg!


Was ist zu tun?

Nehmen Sie es mir nicht übel, dass ich das nicht in diesen Tipp schreibe. Im übrigen betrifft es Sie ja gar nicht. Sie haben ja im Ausland gar keine Konten. Deshalb ist diese Information nicht für Sie bestimmt.

Aber für einen guten Bekannten. Geben Sie ihm bitte diesen Tipp weiter. Er wird Ihnen dafür dankbar sein.

Wenn Ihr Bekannter eine rechtlich einwandfreie Lösung dieses Problems sucht, dann kann er völlig legal viel Geld sparen und sein Vermögen behalten. Noch! Denn auch hier könnte sich bald etwas ändern …


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Strategiedoktor
Horst D. Deckert
http://www.strategie.com


P.S.: Machen Sie zu wenig Umsatz? Bleibt unterm Strich noch genug übrig? Rufen Sie mich an: 0034-606551781 oder senden Sie mir eine Mail.

Horst D. Deckert

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