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Deckert Live Folge 5: Steuerzulage für Unternehmen in Höhe von 25%

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Deckert Live Folge 5: Steuerzulage für Unternehmen in Höhe von 25%
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Ich grüße Sie!

In der heutigen Episode geht es um eine Steuerzulage von 25% für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren.

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) beschlossen.

Förderfähige Aufwendungen sind auch Eigenleistungen eines Einzelunternehmers in einem begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Je nachgewiesener Arbeitsstunde, die der Einzelunternehmer mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten beschäftigt ist, sind 40 Euro je Arbeitsstunde bei insgesamt maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähige Aufwendungen anzusetzen.

Für in Auftrag gegebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Sinne des § 2 Absatz 5 betragen die förderfähigen Aufwendungen 60 Prozent des vom Anspruchsberechtigten an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts.

Bemessungsgrundlage sind die im Wirtschaftsjahr entstandenen förderfähigen Aufwendungen des Anspruchsberechtigten im Sinne der Absätze 1 bis 4, maximal 2.000.000 Euro.

Die Steuerzulage beträgt demnach jährlich bis zu 500.000 Euro.

Hier geht’s zum Download:

http://www.doku-thek.de/dokumente/47099-x.pdf

Vielen Dank, dass Sie heute wieder dabei waren.

Ich freue mich auf Ihr Feedback. Sie können Ihre Message gleich auf Band sprechen. Klicken Sie oben einfach auf “Message”, dann auf den roten Button und sprechen Sie in Ihr Mikrofon.

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Bis zum nächsten Mal. Alles Gute.