Es steht grundsätzlich jedem Steuerpflichtigen frei, seine Angelegenheiten so einzurichten, dass er möglichst wenig Steuern zu zahlen braucht.
[ad#header] Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Beschluss vom 14.04.1959, BStBl. I, Seite 204 (Auszug) Das Bundesverfassungsgericht Aktuelle Pressemitteilungen, Entscheidungen und Informationen. Lebensläufe der Richterinnen und Richter, Aufgaben, Verfahren